Fahrkartenbestellungen

      • Fahrkartenbestellungen

      • Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt. 

         

        a) Wer bekommt eine kostenlose Fahrkarte für den Schulweg?

        Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg zur nächstgelgenen Schule mehr als 3 Kilometer beträgt, haben Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte.

         

        b) Wer beantragt die Fahrkarte?

        Der Antrag zur Kostenbefreiung (Fahrkartenbestellung) muss von den Erziehungsberechtigten selbst bis spätestens Ende Juni gestellt werden, damit die Fahrkarte rechtzeitig zum Schuljahresbeginn vorliegt. Später eingehende Anträge können oft nicht rechtzeitig bearbeiten werden.

        Der Anspruch der Kostenfreiheit des Schulwegs beginnt mit dem Schuljahresanfang. Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhalten Schüler*innen ein kostenfreies 365-Euro-Ticket. 

         

        c) Wie wird die Fahrkarte beantragt?

        Die Fahrkarte muss online bestellt werden. Hierfür können Sie entweder diesen Link https://www.muenchen.de/fahrtkosten nutzen oder den QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen. Hier finden Sie auch noch weitere Informationen rund um das Thema Kostenbefreiung oder Rückerstattung.